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Verordnung des LH - LGBl 21-2020_sig

3. Apr 2020

Sehr geehrte Mitglieder und Freunde des UYCNs!
Der LH hat mit 2.4.2020 eine Verordnung erlassen, welche mit 3.4.2020 in Kraft tritt und mit Ablauf des 13.4.2020 außer Kraft tritt.

Auszug:
§ 1. (1) Das Betreten von Seebädern, Stegen und Seehütten ist untersagt. Des Weiteren ist das Betreten von Hafen- und Slipanlagen zum Zweck der Ein- und Auswasserung sowie die Inbetriebnahme von Wasserfahrzeugen aller Art auf Gewässern verboten.


Wir ersuchen um Beachtung und entsprechendes Handeln. Die Folgen bei Zuwiderhandeln sind angeführt.

Der genaue Wortlaut kann im internen Bereich - Forum - abgerufen werden.
mfg
Silvia Petz